Update Corona-Regeln: Das Kleinwalsertal ist von der österreichischen Einreiseregelung befreit

Corona-Regeln Skigebiete 2021/22! Hier findet ihr die Updates zur Wintersaison 2021/22 für Skigebiete in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz.

Update: 22.12.21/ 14:05 Uhr

Kleinwalsertal von österreichischen Einreiseregel ausgenommen!

Wer in den Winterurlaub nach Österreich einreisen möchte, muss 2-G+ erfüllen. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Kleinwalsertal. Folgende Corona-Regeln gelten in der beliebten österreichischen Wintersportregion, die nur über Deutschland zu erreichen ist.

  • In Gastronomie- und Beherbergung, bei den Bergbahnen, für den Skiunterricht sowie im Handel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs) gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Alle Informationen zu den Zutrittsnachweisen finden Sie hier.
  • Es gibt eine Ausnahme von der 2G-Regel für nicht bzw. noch nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland: Holiday-Ninja-Pass
  • Kinder unter 12 Jahren benötigen im Urlaub keinen 2G-Nachweis und keine Testung.
  • Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen (FFP2 ab 14 Jahren, MNS ab 6 Jahren).

Folgendes ist bei der An- und Abreise im Kleinwalsertal zu beachten

Das Kleinwalsertal (Gemeinde Mittelberg) ist kein Hochrisikogebiet (Ausnahme von der deutschen Reisewarnung vom 12.11.2021), für deutsche Reiserückkehrer heißt das:
  • Sie müssen sich vor der Heimreise nach Deutschland nicht registrieren (keine digitale Einreiseanmeldung).
  • Es gibt keine Test- und Quarantänebestimmungen, auch nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Was ist bei der Anreise ins Kleinwalsertal zu beachten?
  • Das Kleinwalsertal ist von der österr. Einreiseverordnung ausgenommen. Daher gelten für die Anreise ins Kleinwalsertal keine Registrierungs– (Pre-Travel-Clearance) oder Testpflichten (auch nicht für Kinder unter 12 Jahren).
  • Für den Check-in im Hotel, in einer Ferienwohnung oder Campingplatz brauchen Sie immer einen Nachweis (genesen oder geimpft). Weitere Information dazu hier.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Urlaub oder Tagesausflug immer auch von den Regelungen an Ihrem Heimatort abhängt. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden über die Bestimmungen zur Aus- bzw. Rückreise.
Was gilt für die Rückreise in die Schweiz?
  • Für die Einreise bzw. Rückreise aus Vorarlberg in die Schweiz (oder aus der Schweiz nach Vorarlberg) gibt es durch die neuen Einreise-Bestimmungen der Schweiz vom 17.9.2021 keine Änderung, sie ist weiterhin ohne Einschränkung möglich!
  • Zur Information: Ab Montag, 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Alle Einreisenden müssen zudem ein Einreiseformular ausfüllen. Von der Test- und Formularpflicht ausgenommen sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger und Personen, die aus Grenzgebieten einreisen, dazu zählt ganz Vorarlberg.
Was müssen Gäste aus den Niederlanden beachten?
  • Gäste aus den Niederlanden müssen für Ihren Urlaub im Kleinwalsertal rechtzeitig die Gültigkeit ihres 2G-Nachweises prüfen: Janssen-Impfungen (Johnson&Johnson) sind ab 3. Januar nur gültig, wenn eine zweite Impfung erfolgt ist. Alle Informationen zur Gültigkeit der G-Nachweise finden Sie hier.
  • Österreich wird von den Niederlanden aktuell als „high risk area“ geführt, für die Rückreise in die Niederlande bedeutet das, dass jeder ab 12 Jahren einen gültigen 3G-Nachweis braucht.

Hilfreiche Informationen für Reisende in der EU finden Sie auf https://reopen.europa.eu/de

Quelle: Kleinwalsertal.com

 

Update: 20.12.21/ 13:39 Uhr

Ab dem 20.12.21 2-G+ Regel bei Einreise nach Österreich!

Die Coronazahlen sind in Österreich stark gefallen. Als Folge sind Gastronomie, Hotellerie sowie die Seilbahnen uneingeschränkt geöffnet. Österreich reagiert allerdings auf die Ausbreitung der Omikron-Variante mit strengeren Einreisebestimmungen. Für die Einreise ist ein 2-G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich muss ein aktueller PCR-Test oder eine Booster-Impfung vorliegen, andernfalls ist die Einreise zwar möglich, aber eine Quarantäne anzutreten, die durch ein negatives Testergebnis beendet wird. Ausnahmen gelten u. a. für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sowie für Kinder unter 12 Jahren. Hier lest ihr alle Details zu den neuen Einreiseregeln.

So funktioniert 2-G in Österreich

Es gilt die sogenannte 2-G-Regel („geimpft oder genesen“) sowie eine FFP2-Maskenpflicht in vielen Bereichen. Im Detail:

  • 2-G („geimpft oder genesen“) gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, Seilbahnen, auf Adventmärkten oder bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur)
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentliche Bereiche in geschlossenen Räumeninklusive Seilbahnen. In der Gastronomie ist die FFP2-Maske auf dem Weg zu und von den Sitzplätzen zu tragen, in der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Innenräumen.
  • In der Gastronomie ist um 23 Uhr Sperrstunde (Ausnahme: Silvester). Nachtgastronomie und Après-Ski sind vorerst nicht möglich.
  • Die Gültigkeit der Impfzertifikate beträgt 270 Tage ab erfolgter Vollimmunisierung. (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung bzw. der Booster-Impfung als vollständig geimpft.) Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.

Aktuell: Regelungen für Kinder

  • Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. (Ausnahme Wien: Hier gilt die Testpflicht ab 6 Jahren.)
  • Für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene schulpflichtige Kinder gibt es die Möglichkeit, sich mit dem sogenannten „Holiday-Ninja-Pass“ dem 2-G-Status gleichzustellen. Hier findet ihr alle Details zu den dafür notwendigen Tests.

Quelle: austria.info

 

Update: 03.12.21/ 15:10 Uhr

Ab Sonntag Schweiz und Polen Hochrisikogebiete!

Wie heute das RKI mitteilte, werden aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die Schweiz, Lichtenstein und Polen ab Sonntag, den 05.12.21, als Risikogebiete eingestuft. Wenn ihr also in einem der Länder zum Snowboarden/Skifahren unterwegs seid, müsst ihr euch als Ungeimpfte in eine 10-tägige Quarantäne nach eurer Rückkehr nach Deutschland.

Nach fünf Tagen Quarantäne könnt ihr mit einem negativen Testergebnis die Quarantäne verlassen.

Quelle: RKI

 

Update: 01.12.21/ 15:30 Uhr

Erste Skigebiete öffnen im Allgäu mit viel Neuschnee!

Die ersten Skigebiete im Allgäu starten in die Wintersaison: Am Freitag, den 05.12.21 nehmen die neu eröffnete Söllereckbahn bei Oberstdorf, die Schwärzenlifte in Eschach und die Lifte in Grasgehren am Riedbergpass in Obermaiselstein ihren Skibetrieb auf. Die Hörnerbahn in Bolsterlang  öffnet am Samstag und in Balderschwang werden die Loipen und Skating-Pisten gespurt. Das Skigebiet Jungholz und die Kanzelwand  starten im Lauf der kommenden Woche. Nach und nach wollen weitere Skigebiete ihren Betrieb aufnehmen.

An allen Anlagen gilt 2G+ für Erwachsene, das heißt genesen oder geimpft und mit zusätzlichem gültigen Testnachweis. Saisonkarten müssen vor Benutzung mit einem aktuellen Covid-Testnachweis täglich an der Bergbahnkasse freigeschaltet werden. Kinder unter 12 Jahren und Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahre müssen grundsätzlich keinen 2G+ Nachweis erbringen; diese Regel gilt aktuell bis zum 31.12.2021. Um Zeit zu sparen, sollte man schon mit einem Testergebnis anreisen, da die Skilifte keine eigenen Testzentren betreiben. Testmöglichkeiten bestehen aber in den Orten.

Corona-Regeln-Skigebiete-2021-22-Allgaeu© OK Bergbahnen
Corona-Regeln: Skigebiete im Allgäu öffnen ab dem 05.12.21 © OK Bergbahnen

Neben der 2G+ Regel gelten allgemein Abstandsregel und eine FFP2-Maskenpflicht ab einem Alter ab 15 Jahren  für alle Betriebsbereiche wie Kasse, Serviceräume, Kabinen- und Sesselbahnen. Außerdem wird über die Drehkreuze die Anzahl der Gäste erfasst und eine verringerte Personenzahl in den Kabinen zugelassen. Zusätzlich sorgen teilweise Plexiglasscheiben in der Kabine für Trennung.

Tagesaktuelle Hinweise finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Skigebiete. Sich hier zu informieren wird empfohlen, da aufgrund behördlicher Vorgaben es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.

Die tagesaktuelle Liste der geöffneten Gebiete findet sich auf einem Blick unter www.superschnee.com

Gastronomie am Berg – Corona-Regeln

Die Auflagen in den Hütten und Berggaststätten entsprechen den gängigen Anordnungen im Tal, derzeit 2G.

Tickets auch online oder Teil der Gästekarte

Skitickets können teilweise online erworben werden. Manche Gästekarten haben bereits die Tickets inkludiert wie etwa Königscard, Bad Hindelang+, Oberstaufen+ oder das GUT-Ticket Oberstdorf sowie die Allgäu-Walser-Card. Auch der Skiverleih ist vielerorts vorab online buchbar.

Ski- Snowboardschulen und Skiverleih – Corona-Regeln

Ski- und Snowboardschulen haben mit dem Deutschen Skilehrerverband (DSLV) ein Konzept ausgearbeitet. Zu den im Skigebiet gültigen Regeln sorgen verschiedene Maßnahmen für mehr Sicherheit. So werden Skikurse zeitversetzt angeboten und dann auch ohne Mittagsbetreuung. Wie in normalen Shops gilt auch für den Skiverleih eine limitierte Anzahl von Personen. Um eine Online-Buchung wird gebeten. Teils werden Büros ausgelagert, um auch hier eine Entzerrung der Gäste zu erreichen. Wie letztlich im laufenden Winterbetrieb vorgegangen werden muss, entscheidet sich nach den behördlichen Vorgaben, die oftmals sehr kurzfristig kommuniziert werden.

Quelle: Allgäu GmbH


Update: 26.11.21/ 12:30 Uhr

Tiefschnee auf der Zugspitze genießen mit 2G+

Die aktuellen Schneefälle laden zum Powdern auf der Zugspitze ein. Seit dem 24.11.21 gilt die 2G+ Regel für alle, die auf Deutschlands höchstem Berg den Neuschnee genießen möchten.
Wer auf die Zugspitze möchte, sollte sich vor Reiseantritt über die aktuelle Lage informieren, da sich aufgrund der Infektionslage, die gesetzlichen Vorgaben kurzfristig ändern können. Alle aktuellen Informationen zum Skibetrieb auf der Zugspitze findet ihr hier.

Update: 26.11.21/ 10:15 Uhr

Schweiz bestätigen Corona-Regeln Skigebiete

Aktuell gelten für die Bergbahnen in der Schweiz die gleichen Sicherheitsmassnahmen wie für den öffentlichen Verkehr; Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und Fahrzeugen, Abstand in Gebäude-Innenräumen und Lüften der Fahrzeuge.
Eine genaue Übersicht zu den aktuelle Corona-Regeln für Skigebiete findet ihr hier.

Der Bundesrat will jedoch sämtliche Entscheidungsoptionen offenhalten und schliesst bei gravierenden Fallzahlen und einer hohen Beanspruchung der Krankenhausbetten durch Covid-Patienten auch weitergehende Massnahmen wie eine Zertifikationspflicht bei Bergbahnen und Skigebieten nicht aus.

Quelle: Seilbahnen Schweiz

Update: 24.11.21/ 11:50 Uhr

Französische Regierung bestätigt Corona-Regeln für Wintersport

In Frankreich öffnen die ersten Skigebiete und mit ihnen hat die französische Regierung auch den Fahrplan für den Wintersport während der Pandemie verabschiedet. Nachfolgend ein Überblick zu den wichtigsten Informationen.

Masken und soziale Distanzierung

  • Das Tragen einer Maske ist ab 11 Jahren an allen Skiliften und in den Warteschlangen Pflicht.
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren werden Masken empfohlen.
  • Lediglich Schlepplifte und Förderbänder können von der Maskenpflicht ausgenommen werden, wenn sie jeweils nur von einer Person benutzt werden.
  • Wintersportler müssen eine FFP2 Maske oder eine Stoffmaske der Kategorie 1 tragen.
  • Die Skifahrer müssen die Abstände zwischen den Personen oder Gruppen, die sich gemeinsam in den Warteschlangen befinden, einhalten.
  • Im gesamten Skigebiet müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
  • Die Liftbetreiber stellen an den entsprechenden Stellen Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Auch die Vorschriften zum Tragen von Masken können vom regionalen Behörden geändert werden.
  • Das Tragen einer Maske ist beim Skifahren nicht erforderlich.

Was geschieht nun, wenn sich die Covid-19-Situation in Frankreich verschlechtert?

„Dieses Protokoll kann entsprechend der Entwicklung der Gesundheitslage überprüft und angepasst werden“, so der Verband der französischen Skigebiete. Wenn die nationale Inzidenzrate in Frankreich 200 Fälle pro 100.000 Einwohner übersteigt, wird der Gesundheitspass ab 12 Jahren und das Tragen einer Maske zur Pflicht.

Derzeit liegt die Inzidenz in Frankreich bei rund 130, Tendenz steigend. Die französische Regierung kündigte an, dass sie die Einführung des Gesundheitspasses einige Tage im Voraus ankündigen wird, damit sich die Urlaubsorte und Behörden darauf einstellen können. Der Covid-Pass aus anderen EU Staaten wird von den französischen Behörden anerkannt. Der Gesundheitspass wird per QR-Code kontrolliert.
Das Protokoll sieht Personenkontrollen in den Verkaufsstellen der Skilifte, in den Skikursen und am Start der Skilifte vor.

 

Update: 23.11.21/17:04 Uhr

Mölltaler Gletscher ab heute, den 23.11.21 wieder geöffnet!

Gute Neuigkeiten für Kärnten! Seit heute, den 23.11.21, sind die Bergbahnen am Mölltaler Gletscher wieder offen. Wer am Mölltaler Gletscher in die Saison starten möchte, wird vor Ort auf folgende Corona-Regeln treffen:

  • 2-G Nachweispflicht
  • FFP2 Maskenpflicht
  • Take-away Angebote im Panoramarestaurant Eissee
  • Abstandsregeln

Folgende Lifte und Pisten sind in Betrieb:

  • Gletscher Express
  • Gondelbahn Eissee
  • 6er Sesselbahn „Gletscher Jet“
  • Piste Nr. 2.3 und 9

Update: 22.11.21/12:45 Uhr

Stubaier Gletscher und Kitzsteinhorn öffnen am 23.11.21 wieder!

Während vielerorts seit heute in Österreich die Bergbahnen stillstehen, wird ab morgen, den 23.11.21. am Kitzsteinhorn und am Stubaier Gletscher wieder der Betrieb aufgenommen. Hotels und Gastronomie bleiben aber weiterhin geschlossen.

Die Prime Park Sessions im Stubai Zoo gehen wie geplant weiter.

Das Kaunertal schließt sein Skigebiet und damit auch den Park. Die Herbst-Saison am Kaunertaler Gletscher ist daher für die Freestyle-Fraktion abgeschlossen. Weiter geht es dort mit dem Snowpark am 9. April. Weitere Infos in der aktuellen Story des Snowpark Kaunertal.

Update: 22.11.21/12:30 Uhr

Meisten Skigebiete In Österreich bleiben während des Lockdowns geschlossen

Nach der Verwirrung am gestrigen Sonntag, ob in Österreich Skigebiete im Lockdown geschlossen werden müssen oder nicht, ist die Situation nun klar. Die Österreichischen Skigebiete können während des Lockdowns bis einschließlich den 12.12.21 den Betrieb aufrecht erhalten. Da sich der Transport von Personen allerdings auch Einheimische beschränkt, werden wohl die meisten Skigebiete aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb während des Lockdowns einstellen.

Update: 21.11.21/10:44 Uhr

Hintertuxer Gletscher fährt den Betrieb runter

Trotz der Erlaubnis von offizieller Seite den Skibetrieb aufrecht zu erhalten schließt der Hintertuxer Gletscher am Montag, den 22.11.2021, bis voraussichtlich 12. Dezember seine Pforten. Man kann es den Betreibern bei den erwarteten Besucherzahlen kaum nachsehen. Updates folgen.

Update: 21.11.21/ 9:47 Uhr

Skigebiete in Österreich bleiben trotz Lockdown offen!

Österreich hat bei den Schliessungen der Skigebiete den Kurs geändert und trotz Lockdown den Betrieb der Bergbahnen erlaubt. Dies geht aus Gesprächen zwischen Bund und Ländern hervor, die Tiroler Tageszeitung hat heute um 9 Uhr darüber als erstes berichtet. Wie schon letztes Jahr zur Weihnachtszeit 2020, soll den Einheimischen der Individualsport im Freien weiterhin ermöglicht werden, allerdings richtet sich das Angebot vor allem an Einheimische. Hotels und Restaurants bleiben während des 20-tägigen Lockdowns geschlossen, auch in den Skigebieten. Für die Liftanlagen gilt allerdings weiter die 2-G Regel und die Nutzung bleibt so nur geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Ausserdem ist das Tragen einer FFP-2 Maske verpflichtend. Ob Skigebiete während des Lockdowns nun für die Einheimischen öffnen wird, bleibt fraglich, da die Betriebskosten weitaus höher als die Einnahmen sein werden.

Update: 19.11.21/ 16:55 Uhr

Aktuell: Dreiwöchiger Lockdown ab 22.11. in Österreich!

Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens hat die österreichische Bundesregierung einen zeitlich begrenzten Lockdown für ganz Österreich angekündigt. Dieser Lockdown ab Montag, 22. November wird nach 10 Tagen evaluiert und soll spätestens mit 13. Dezember enden. Touristische Reisen nach Österreich sind während dieser Zeit nicht möglich. Wintersport während des Lockdowns in ganz Österreich nicht möglich sein.

So funktioniert die 2-G-Regel in Österreich ab 13.12.21

Nach Ende des Lockdowns gilt in Österreich aus heutiger Sicht wieder die sogenannte 2-G-Regel („geimpft, genesen“) sowie eine FFP2-Maskenpflicht in vielen Bereichen. Im Detail:

  • 2-G („geimpft, genesen“), gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, Seilbahnen, auf Adventmärkten, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur) und bei Veranstaltungen ab 25 Personen.
  • Corona-Tests jeglicher Art (PCR-, Antigen- und Antikörper-Tests) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
  • In Handel und Museen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Die Gültigkeit der Impfzertifikate reduziert sich ab 6. Dezember auf neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (bisher 12 Monate). (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung als vollständig geimpft.) Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.
  • Ebenfalls bis 6. Dezember gilt als Übergangsregelung eine Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis.
  • Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. (Ausnahme Wien: Hier gilt die Testpflicht ab 6 Jahren.)
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt der sogenannte Ninja Pass aus den österreichischen Schulen. Eine Regelung für alle, die über keinen Ninja Pass verfügen, ist in Ausarbeitung. (In Wien gilt abweichend davon: Kinder von 12-15 Jahren benötigen einen PCR Test nicht älter als 48 Stunden, sofern nicht geimpft oder genesen.)

Das sind die bundesweiten Maßnahmen. Bitte bedenkt, dass zusätzliche regionale Maßnahmen in den Bundesländern gelten können.

Update: 19.11.21/ 11:27 Uhr

Österreich geht in den Lockdown!

Vor wenigen Minuten hat Österreichs Bundeskanzler Alexander Schallenberg verkündet, dass Österreich in den Lockdown geht. Ab kommenden Montag gilt der Lockdown bis einschließlich 12. Dezember. Ab dem 13. Dezember wird der Lockdown für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Zudem gilt ab Februar 2022 eine allgemeine Impfpflicht in den Alpenland. Wann die Skisaison starten wird, ist im Augenblick noch nicht absehbar.

Update: 19.11.21/ 09:20 Uhr

Kitzsteinhorn und Dachstein schließen ab Montag – zieht Tirol nach?

Wie wir gerade in einem Telefonat mit der Kitzsteinhornbahn erfahren haben, schließt der Gletscher aufgrund der rasant steigenden Corona-Zahlen bereits am Montag wieder seine Pforten. Wann der Skibetrieb am Kitz wieder hochgefahren wird, hängt von der pandemischen Entwicklung ab. Auch der Dachstein ist von dem General Lockdown in Salzburg betroffen und muss ab Montag für 4 Wochen den Betrieb vorerst wieder einstellen. Auch Oberösterreich geht ab Montag in den Lockdown für alle, allerdings bleibt dies für die Skigebiete erstmal unrelevant weil bisher noch alle geschlossen sind. Ob Tirol nachziehen wird und Österreich in einen bundesweiten Lockdown geht, wird heute im Lauf des Tages entschieden.

Update: 18.11.21/ 11:19 Uhr

Neue Corona-Regeln: Flächendeckend 2G in Deutschland

In den deutschen Wintersportgebieten in den Alpen gilt zum Beispiel flächendeckend die 2G-Regel, bei der ungeimpfte Personen keinen Zutritt mehr zu Seilbahnen, Restaurants, Hotels und anderen Freizeiteinrichtungen haben. Auf der Zugspitze startet die Skisaison am 19. November. Winterurlauber stehen in den deutschen Alpen rund 2.900 Übernachtungsangebote zur Verfügung.

Österreichs Lockdown für Ungeimpfte gilt auch für Wintersportler!

Österreich verlangt bei der Einreise einen 3G-Nachweis. In den Hotels, den Restaurants, Berghütten und Seilbahnen gilt dann allerdings die 2G-Regel. Eine Ausnahme sind Kinder unter 12 Jahren. Österreich hat außerdem einen Lockdown für Personen ohne Impfschutz verhängt, bei dem das Haus nur noch bei triftigen Gründen verlassen werden darf. Skifahren gehört nicht dazu. Die meisten Skigebiete starten im Dezember in die neue Saison. 997 Berghütten erwarten die neuen Gäste.

Die Schweiz lockt mit 3G

Auch in der Schweiz sind die Infektionszahlen in den letzten Wochen wieder stark gestiegen. Das Land verlangt bei der Einreise daher eine Online-Anmeldung sowie das digitale COVID-Zertifikat der EU. Wie die 3G-Regel weist das Zertifikat den Status als geimpft, genesen oder getestet nach. In Innenräumen herrscht eine strenge Maskenpflicht, ebenso rund um die Seilbahnen in Stationen, Wartebereichen und an Verkaufsstellen. In der Gastronomie und Hotels gilt 3G. Regional können aber mitunter schärfere Maßnahmen gelten. Das berühmte Schweizer Alpenpanorama besticht mit 191 Dreitausendern und 48 Viertausender.

Hohe Impfquote ermöglicht Winterurlaub mit 3G in Italien

Dank hoher Impfquote trifft man in Italien derzeit noch auf vergleichsweise moderate Inzidenzen. Aus Erfahrung sind die Maßnahmen in den italienischen Skiregionen aber weiterhin streng. In Hotels und Restaurants gilt 3G. Geschlossene Seilbahnen fahren mit geminderter Auslastung und eine Maskenpflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren. Bei der Einreise wird eine Online-Anmeldung und ein 3G-Nachweis vorausgesetzt. Laut Recherche gelten die italienischen Alpen aktuell als die beste Wahl für den Winterurlaub.

Neue Corona-Regeln: Frankreich verlangt Booster-Impfung ab 65!

Frankreich hat die 3G-Regel in Hotels und in der Gastronomie verpflichtend eingeführt. Für andere öffentliche Orte gilt diese Regel erst ab einer Inzidenz von über 200. Im Bereich der Skilifte und Seilbahnen gilt Maskenpflicht, auch für Kinder ab elf Jahren. Personen ab 65 Jahren müssen darauf achten, dass sie ab Mitte Dezember nur noch als geimpft gelten, wenn die letzte Impfung nicht länger als sechs Monate her ist oder sie eine dritte Impfung erhalten haben. Die meisten Skigebiete und dazu 159 Berghütten und etwa 17.300 Übernachtungsangebote starten im Dezember in die Saison.

Quelle: Keller Sports